Page 6 - Saarländisches Ärzteblatt, April 2026
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A MMER AUS DER ÄR Z TEK AMMER
TEK 77 395.000,00 bis unter 400.000,00 2.507,00 88 450.000,00 bis unter 455.000,00 2.868,00
Z 78 400.000,00 bis unter 405.000,00 2.540,00 89 455.000,00 bis unter 460.000,00 2.900,00
Ä R 79 405.000,00 bis unter 410.000,00 2.573,00 90 460.000,00 bis unter 465.000,00 2.933,00
80 410.000,00 bis unter 415.000,00 2.605,00 91 465.000,00 bis unter 470.000,00 2.965,00
81 415.000,00 bis unter 420.000,00 2.639,00 92 470.000,00 bis unter 475.000,00 2.999,00
82 420.000,00 bis unter 425.000,00 2.671,00 93 475.000,00 bis unter 480.000,00 3.031,00
83 425.000,00 bis unter 430.000,00 2.704,00 94 480.000,00 bis unter 485.000,00 3.064,00
84 430.000,00 bis unter 435.000,00 2.736,00 95 485.000,00 bis unter 490.000,00 3.096,00
85 435.000,00 bis unter 440.000,00 2.769,00 96 490.000,00 bis unter 495.000,00 3.129,00
86 440.000,00 bis unter 445.000,00 2.802,00 97 495.000,00 bis unter 500.000,00 3.163,00
87 445.000,00 bis unter 450.000,00 2.835,00 98 500.000,00 und mehr 3.195,00
Ärztekammer des Saarlandes – Abteilung Zahnärzte
Beitragstabelle der Ärztekammer des Saarlandes
– Abt. Zahnärzte –
Die Höhe der Mitgliedsbeiträge für die einzelnen Beitrags gruppen beträgt monatlich:
Gruppe 1 Niedergelassene Zahnärzte, leitende Krankenhauszahnärzte und
verbeamtete Zahnärzte mit Nebeneinnahmen aus selbstständiger zahnärztlicher Tätigkeit 95 €
Gruppe 2 Angestellte Zahnärzte ohne Liquidationsberechtigung in Krankenhäusern,
angestellte Zahnärzte nach § 32 b der Zulassungsverordnung für Vertragszahnärzte und Praxisvertreter
Vollzeit (ab 30 h/Woche) 95 €
¾ Stelle (bis 29 h/Woche) 85 €
½ Stelle (bis 18 h/Woche) 75 €
¼ Stelle (bis 9 h/Woche) 65 €
Gruppe 3 Beamtete Zahnärzte, soweit sie nicht unter Gruppe 1 fallen und freiwillig aktive Sanitätsoffiziere
der Bundeswehr (Berufs bzw. Zeitsoldaten) 57 €
Gruppe 4 Assistenten in der Vorbereitungszeit oder Weiterbildung; Entlastungsassistenten;
Zahnärzte mit einer Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des zahnärztlichen Berufs gemäß § 13;
im öffentlichen Dienst beschäftigte Zahnärzte, soweit sie nicht unter Gruppe 3 fallen
Vollzeit (ab 30 h/Woche) 38 €
¾ Stelle (bis 29 h/Woche) 34 €
½ Stelle (bis 18 h/Woche) 30 €
¼ Stelle (bis 9 h/Woche) 26 €
Gruppe 5 Zahnärzte, die ihren Beruf nicht mehr ausüben 10 €
Gruppe 6 Zahnärzte, die ihren Beruf vorübergehend nicht ausüben 10 €
Gruppe 7 Wehrpflichtige Sanitätsoffiziere der Bundeswehr 10 €
Auslegung der Haushaltspläne 2026
Der Haushaltsplan der Ärztekammer des Saarlandes (Einzel Die Einzelpläne liegen gemäß § 1 Abs. 11 der Haushalts und
pläne der Abteilungen Ärzte, Zahnärzte und Versorgungs Kassenordnung in der Zeit vom 18. bis 22. Mai 2026 in den
werk) für das Haushaltsjahr 2026 wurde in der Sitzung der Geschäftsstellen zur Einsichtnahme aus:
Vertreterversammlung vom 10. Dezember 2025 festgestellt – Abteilung Ärzte: Saarbrücken, Faktoreistraße 4
6 und durch die Aufsichtsbehörde genehmigt. – Abteilung Versorgungswerk: Saarbrücken, Faktoreistraße 4
– Abteilung Zahnärzte: Puccinistr. 2, Saarbrücken
Saarländisches Ärzteblatt Ausgabe 4/2026

